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Aktueller Stand für Studienaufenthalte in Großbritannien

Geänderte Aufenthaltsbestimmungen in Großbritannien für Outgoings ab dem 01.01.2021

 

  • Visum: Für Aufenthalte mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten benötigen Outgoings ab dem 01. Januar 2021 ein Visum. Die Kosten von 348£ können vom EU-Büro erstattet werden.
  • European Settlement Scheme (ESS): Bei Aufenthalten, die über den 30. Juni 2021 hinausgehen, müssen sich Outgoings im ESS anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos.
  • Versicherung: Bei Aufenthalten über 6 Monaten ist eine Versicherung über den NHS (National Health Service) verpflichtend. Die Gebühr von 470£ geltend für ein ganzes Jahr. Die Kosten haben die Studierenden selbst zu tragen.