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Erfassung von Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO

Für jede Veranstaltung / Raumnutzung ist unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen grundsätzlich eine Datenerhebung nach § 6 CoronaVO erforderlich und dient der Nachverfolgung von Infektionsketten.

 

Ab sofort können Sie das vereinfachte Verfahren zur Erfassung der Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO bei Präsenzveranstaltungen über HISinOne nutzen!

 

Über eine elektronische Vorab-Erfassung von Adresse und Telefonnummer, die Sie selbst hinterlegen können, stellt dies eine Alternative zum bisherigen papierbasierten Verfahren dar.

Eine genaue Beschreibung (Anleitung und Datenschutzhinweise) finden Sie unter Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen.

Je mehr Studierende aus allen Fachsemestern ihre Daten vorab eintragen, desto schneller kann eine Anwesenheitskontrolle nebst Datenerhebung vor/zu Beginn der Präsenzveranstaltung abgeschlossen werden.

Sollten Sie Ihre Daten nicht hinterlegt haben, bringen Sie bitte die Datenerhebung nach § 6 CoronaVO ausgedruckt und ausgefüllt zur Veranstaltung mit.

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