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Studierendenvorschlagsbudget (SVB)

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen und Dokumente bezüglich der Vergabe des Studierendenvorschlagsbudgets (SVB).

 

Hintergrund

Im Januar 2015 haben Landesrektorenkonferenz und Landesregierung mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag die Leitlinien für die Finanzierung der Landeshochschulen in den kommenden Jahren vereinbart. Teil dieser Vereinbarung ist, dass die bisherigen Qualitätssicherungsmittel (QSM) zum Großteil in die regulären Haushaltsmittel der Hochschulen übergehen; 11, 764 % wurden den Verfassten Studierendenschaften zugesprochen. Diese Mittel können zukünftig auf Vorschlag der Studierenden zur Sicherung der Qualität von Lehre und Studium eingesetzt werden.

 

Gesetzliche Vorgaben

Die rechtlichen Grundlagen sind in folgenden Rechtsdokumenten festgelegt:

Soweit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind, muss das Rektorat dem Vorschlag der Studierendenschaft folgen.

 

Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel

Der Studierendenrat hat beschlossen, das SVB anhand der Struktur der Verfassten Studierendenschaft zu vergeben (vgl. Grafik).

Zentrale Vergabe: Innovation und Investition.
400.000 € der Mittel werden jährlich zentral für Innovation und Investition ausgeschrieben und durch ein uniweites Vergabegremium kompetitiv anhand der eingegangenen Anträge vergeben. Näheres ist der website des Studierendenrates (StuRa) zu entnehmen: www.stura.uni-freiburg.de/politik/svb

Dezentrale Vergabe: die restlichen ca. 1,1 Mio. € werden durch einen Pro-Kopf- Schlüssel auf die Fachbereiche aufgeteilt, die Art der Vergabe kann jeder Fachbereich selbst bestimmen.

 

Vergabe der dem Fachbereich Jura zur Verfügung stehenden Mittel

Der Fachbereich Jura hat zur Vergabe der ihm zur Verfügung stehenden Mittel am 16.6.2016 eine Vergabeordnung verabschiedet.

Für das SVB das dem Fachbereich Jura für 2020 zur Verfügung steht können bis zum  02.07.2019 um 13:15 Uhr Anträge von allen Mitgliedern der juristischen Fakultät gestellt werden. Bis zum 16.07.2019 können hieraus Antragspakete zusammengestellt und bis 13:15 Uhr eingereicht werden. Weiteres ist dem Merkblatt zu entnehmen.

Am 19.06.19 findet eine SVB-Informationsveranstaltung statt.

Für das SVB 2020 stehen insgesamt 111.563,00 € zur Verfügung.

Anträge können mit dem Antragsformular an gesendet werden. Ebenso stehen wir gerne zur Beantwortung noch offen stehender Fragen per Mail zur Verfügung!

 

Eingegangene Anträge

 

 Vergaberunde 2020:

Eingegangene Anträge

Lehrassistenz im Strafrecht - 27.670 €

Lehraufträge - 10.500 €

Korrektur Probeexamina 2020 - 30.000 €

Strafrecht-online meets Jurcoach - 8.370,06 €

Zuschuss Kopierkosten Fallrepetitorium Zivilrecht - 1.250 €

Hiwi-Stelle zur Unterstützung der Korrekturtätigkeit der LehrassistentInnen - 3.120 € (zurückgezogen)

Förderung der Refugee Law Clinic - 7.600 €

Fonds für studentische Initiativen des Fachbereichs - 20.000 €

Ex-o-Rep Koordination - 20.600,08 €

Tutorate - 4611,60 €

Summe Anträge insgesamt: 130.601,74€

(Zur Verfügung stehende Mittel 2020: 111.563,00 €

Differenz: 19.038,74 €)
 

Eingegangene Antragspakete (mit Ergebnissen der Abstimmung vom 16.07.19)

Vorschlagspaket 1 (Refugee Law Clinic)  (6 von 271 Stimmen / 2,21 %)

Vorschlagspaket 2 (Max Burger)  (0 von 271 Stimmen / 0,00 %)

Vorschlagspaket 3 (Gemeinsamer Vorschlag der stud. Fakultätsratsmitglieder und des Dekanats) (zurückgezogen)

Vorschlagspaket 4 (Institut für Kriminologie) (37 von 271 Stimmen / 13,65 %)

Vorschlagspaket 5 (Fachbereichsvertretung) (gewählt im 1. Wahlgang mit 228 von 271 Stimmen / 84,13 %)

 

Vergaberunde 2019:

Eingegangene Anträge

 

 Eingegangene Antragspakete

 

 

Vergaberunde 2018

 

 

Vergaberunde 2017:

 

Eingegangene Antragspakete 2017