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Neue Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung in Kraft

Zum 2. Mai ist die neue Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristinnen und Juristen (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung – JAPrO) in Kraft getreten. Diese enthält diverse Änderungen, insbesondere zu den Vorschriften in §§ 3, 8, 10, 22 und 24 (keine abschließende Aufzählung).

Für Studierende in der Examensvorbereitung ist weiterhin die Übergangsvorschrift des § 68 Abs. 1 von hoher Relevanz:
"§ 8 gilt erstmals für Studierende, die im Februar 2021 am schriftlichen Teil der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung teilnehmen. Im Übrigen findet § 8 in der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung Anwendung."

Die neue Fassung steht unter "Gesetze und Prüfungsordnungen" zum Herunterladen bereit.