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SPB-Studium: Modulabschlussprüfungen im WS 2018/19 (PO 2016)

Die Prüfungsanmeldung zu den Modulabschlussprüfungen im WS 2018/19 ist nun freigeschaltet. Folgendes ist bei der Anmeldung zu beachten:

Diejenigen, die noch in der elektronischen PO 2013 eingeschrieben sind, auch die Übergeleiteten in die PO 2016, melden sich immer schriftlich für die Prüfungen an.

Studierende im SPB 3 (PO 2016): Für die Wahlmodule im SPB 3, ist eine elektronische Anmeldung (das zuerst genannte Fach ist das prioritär zu prüfende) erforderlich. Bitte überprüfen Sie, ob Sie sich für Ihr Wunsch-Wahlmodul angemeldet haben.

Diejenigen, die schon in der elektronischen PO 2016 eingeschrieben sind, melden sich über HISinOne an. Eine Prüfungsanmeldung ist jedoch nur möglich, wenn alle Lehrveranstaltungen des entsprechenden Moduls besucht worden sind (Sommersemester 2018 bzw. früher) oder besucht werden (Wintersemester 2018/19). Für Studierende, die bereits im Sommersemester 2016 mit dem Schwerpunktstudium begonnen haben, ist eine Nacherfassung von Veranstaltungen erforderlich. Dies ist auch wichtig für die Teilnahme an den Pflichtmodul-Klausuren im kommenden Semester.

Bitte speichern Sie nach Ihrer Prüfungsanmeldung im HISinOne immer Ihre aktuelle Leistungsübersicht auf einem sicheren Datenträger, damit Sie im Zweifelsfall einen Nachweis über Ihre getätigte Anmeldung haben.


Hier finden Sie die aktuelle Liste mit den Prüfungsterminen für Studierende in der PO 2016.


Des Weiteren kann es Pflichtfach-Vorlesungen geben, die schon zu einem früheren Zeitpunkt besucht worden sind. Sofern diese für eine Prüfungsanmeldung Voraussetzung sind, müssen diese ebenfalls gemeldet werden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, die während eines Auslandsstudiums besucht worden sind.

Zu tun ist nun Folgendes (nur für HISinOne relevant!): Wer in vergangenen Semestern Veranstaltungen regelmäßig besucht hat, die Teil eines SPB-Moduls sind, muss diese - sofern noch nicht geschehen - melden. (Bitte vorher im Studienplaner kontrollieren!) Sofern keine Anwesenheitskontrolle bei den entsprechenden Lehrveranstaltungen durchgeführt worden ist und keine Kollisionen zu anderen belegten Veranstaltungen bestanden, reicht eine Mitteilung via E-Mail an pruefungsamt@jura.uni-freiburg.de aus. Andernfalls muss ein Nachweis der regelmäßigen Teilnahme erbracht werden (wie z.B. bei der Vorlesung Sozialrecht I im Sommersemester 2016)!

Wer vergessen hat, in diesem Semester die entsprechenden Lehrveranstaltungen zu belegen, sollte sich ebenfalls melden.