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Anerkennung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit im Ausland erbrachte Leistungen in Freiburg für das Hauptstudium oder für das Schwerpunktbereichsstudium anerkennen zu lassen. Beachten Sie jedoch bitte, dass das Landesjustizprüfungsamt nunmehr bei den Leistungen, die für die Anmeldung zur Ersten juristischen Prüfung notwendig sind, nur noch eine aus dem Ausland anerkannte Leistung akzeptiert.

 

Anerkennung auswärtiger Leistungen für das Pflichtfachstudium

Häufig werden Leistungen aus dem Ausland für das Pflichtfachstudium angerechnet, insbesondere als Ersatz für die Übung for Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht ("großer Öff"). Daneben kommt auch eine Anerkennung derartiger Leistungen als Grundlagenschein, Schlüsselqualifikation oder Seminar in Betracht. Alle Details finden Sie in unserem Infoblatt (PDF-Datei), im Folgenden einen groben Überblick:

Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass Sie einen entsprechenden Antrag (PDF-Datei) stellen, eine Immatrikulationsbescheinigung, ein Transcript of Records der ausländischen Universität vorlegen und glaubhaft machen, welche Art, welchen Inhalt und welchen Umfang die anzuerrechnende Prüfungsleistung aufweist. Das Formular "Bestätigung einer Prüfungsleistung an einer ausländischen Universität" (PDF-Datei, im Downloadbereich auch auf französisch und spanisch) reicht als Ersatz für ein Transcript of Records nicht aus, kann aber als Nachweis für die Art, den Inhalt und den Umfang der jeweiligen im Ausland abgelegten Prüfung dienen.

Ferner darf zwischen den an der ausländischen, rechtswissenschaftlichen Fakultät erbrachten Leistungen und den in Freiburg vorausgesetzten Leistungen "kein wesentlicher Unterschied" bestehen. Anerkennungsfähige Leistungen sind Hausarbeiten mit mindestens 40.000 Zeichen Text, Klausuren über mindestens 120 Minuten, mündliche Prüfungen über mindestens 30 Minuten und den Inhalt des gesamten Semesters und Essays von mindestens 20.000 Zeichen Text.

Diese Leistungen können auf verschiedene Arten kombiniert werden. Genau wie im Freiburger System können die anerkannten Leistungen also z.B. eine Hausarbeit und eine Klausur sein. Ferner kann der Schein auch mithilfe von zwei Klausuren anerkannt werden. Weitere Kombinationsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt (s.o.).

Inhaltlich muss es sich um das gleiche Rechtsgebiet handeln. Wollen Sie sich Leistungen als Ersatz für die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht anerkennen lassen, müssen die Veranstaltungen, in denen Sie Leistungen erbracht haben, ebenfalls öffentlich-rechtlicher Natur sein. Dabei muss es jedoch nicht um deutsches öffentliches Recht gehen. Beispiele sind etwa Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, allgemeines Europarecht oder auch Völkerrecht. Entscheidend ist immer der Bezug zum Pflichtfachstoff, in Zweifelsfällen fragen Sie gerne bei uns nach. Vorherige Zusicherungen zur Anerkennung können wir jedoch nicht abgeben. Für weitere Informationen verweisen wir erneut auf unser Infoblatt.

 

Anerkennung auswärtiger Leistungen für den Schwerpunktbereich

Für die Anerkennung auswärtiger Leistungen für den Schwerpunktbereich ist das Prüfungsamt zuständig. Dort finden Sie auch ein entsprechendes Infoblatt (PDF-Datei) mit Hinweisen zu diesem Thema.