Studienplan Stand 01.08.2019
Teil A:
Die Vorlesung "Völkerrecht" ist nicht mehr Teil des Pflichtfachkanons und wird zur reinen Schwerpunkt-Vorlesung. Der Workshop "Rechtskommunikation" ist nun fest als Schlüsselqualifikation verankert. Ansonsten handelt es sich lediglich um formale Anpassungen.
Teil B:
Grundlegenden Änderungen in den Schwerpunktbereichen 3 und 4 sowie geringfügige Änderungen in den Schwerpunktbereichen 2 und 6. Ansonsten handelt es sich lediglich um formale Anpassungen.
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