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Studienaufbau

Studiengang "Rechtswissenschaft"

Der mit Abstand am häufigsten frequentierte Studiengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist der Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Studienziel "Erste juristische Prüfung" (EjP). Letztere hat 2005 das "reine" Staatsexamen abgelöst. Es handelt sich um einen sog. Professionsstudiengang, der in Deutschland die einzige Möglichkeit bietet, einen der reglementierten juristischen Berufe (Richter/in, Anwalt/Anwältin etc.) ergreifen zu können: Die Juristenausbildung beginnt mit dem Universitätsstudium, wird nach der EjP mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) fortgeführt und schließt dann mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab.

Die Erste juristische Prüfung selbst besteht aus zwei Teilen: Sie umfasst erstens eine staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung, 70% der Endnote) und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung, 30% der Endnote). Das Universitätsstudium lässt sich in mehrere Abschnitte gliedern, nämlich das Grundstudium, das Hauptstudium, das Schwerpunktstudium und die Examensvorbereitung. Die Regelstudienzeit für das Studium der Rechtswissenschaft beträgt neun Semester.

Aufbau des Studiums

Das Jura-Studium gliedert sich in zwei Bereiche, die durch den Abschluss vorgeprägt und voneinander unabhängig sind: das Pflichtfachstudium (welchen zur Staatsprüfung hinführt) und das Schwerpunktstudium (in welchem studienbegleitend die Universitätsprüfung abgelegt wird).

Pflichtfachstudium

Während des Grundstudiums werden vor allem die basalen Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht sowie allgemeines Grundlagenwissen (z.B. Rechtsgeschichte, Juristische Methodenlehre oder Rechtsphilosophie) vermittelt. Das Grundstudium wird mit dem der Zwischenprüfung in aller Regel im 3./4. Semester abgeschlossen. Die Zwischenprüfung setzt sich aus einer Klausur zu einem der Grundlagenfächer und den drei Übungen für Anfänger II zusammen. Bei letzteren handelt es sich um Lehrveranstaltungen, die von Hochschullehrenden geleitet werden und in denen exemplarisch juristische Falllösungen entwickelt und Klausuren und Hausarbeiten zur selbstständigen Bearbeitung (mit Korrektur und später erfolgender Besprechung) ausgegeben werden. Zur erfolgreichen Teilnahme an einer Übung müssen jeweils eine Hausarbeit und eine Klausur im Rahmen der entsprechenden Übung bestanden werden.

Im weiteren Verlauf des Studiums (Hauptstudium) bilden die Studierenden ihre Kompetenzen weiter aus; die Lehrveranstaltungen vertiefen methodische und dogmatische Fragestellungen und erweitern die bisherigen Kenntnisse. In den Übungen für Fortgeschrittene wird die Kompetenz zur Lösung von praktischen Fällen und dogmatischen Problemen vertieft. Im Rahmen des Seminars liegt das Gewicht den auf wissenschaftliche Kompetenzen. Am Ende des Pflichtfachstudiums, nachdem alle für die Staatsprüfung zulassungsrelevanten Leistungsnachweise erworben worden sind, steht die Examensvorbereitung.

Schwerpunktstudium

Das zum Sommersemester 2005 eingerichtete Schwerpunktstudium ermöglicht den Studierenden eine anLebensbereichen und Berufsbildern ausgerichtete Spezialisierung. Das Schwerpunktstudium kann entweder parallel zum Hauptstudium oder nach Absolvierung der Staatsprüfung aufgenommen (bzw. fortgesetzt) werden. Den Studierenden werden dabei zehn verschiedene Schwerpunktbereiche zur wissenschaftlichen Vertiefung angeboten. In diesen wird die Universitätsprüfung (30% der EjP) studienbegleitend abgelegt. Die einzelnen Schwerpunktbereiche und die jeweiligen Lehrveranstaltungen sind im aktuellen Studienplan niedergelegt.

Das Schwerpunktstudium ist auf drei Semester angelegt, kann aber auf bis zu fünf Semester ausgedehnt werden. Die konkrete Dauer hängt von der individuellen Planung des/der Studierenden ab. Es besteht seit der Studien- und Prüfungsordnung von 2016 aus zwei Prüfungsabschnitten - zum einen der Studienarbeit, zum anderen aus schriftlichen und mündlichen Modulabschlussprüfungen.

Examensvorbereitung

Nach dem Hauptstudium folgt die Vorbereitung auf die Staatsprüfung, die in der Regel ein Jahr in Anspruch nimmt. Hierzu wird ein auf die Staatsprüfung abgestimmtes Programm angeboten: Das unter dem Namen "Ex-o-Rep" (Examen ohne Repititor) firmierende Programm enthält Wiederholungs- und Vertiefungskurse, Fallrepetitorien, speziellen Kolloquien zur Rechtsprechung und dem Examensklausurenkurs).

Weitere Informationen

Den aktuellen Studienplan finden Sie im Menüpunkt Downloads.