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Neue Benutzungsregelung für das „Juridicum“

 

Um die Errichtung der neuen UB überhaupt so zu ermöglichen, wie sie heute steht, hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät zugestimmt, ihre eigene Fachbibliothek aus dem KG II heraus in das Gebäude der UB zu überführen. Im 2. OG der UB befindet sich nicht ein für alle offener Bereich der UB, sondern die Fachbibliothek der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die daneben keine eigene Bibliothek mehr besitzt. Dies unterscheidet die jetzt in der UB ansässige juristische Fachbibliothek („Juridicum") von den anderen Teilen der UB.


Aufgrund des vollständigen Wegfalls der vormaligen Arbeitsplätze im KG II sind die Mitglieder der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in besonderer Weise darauf angewiesen, dass ihnen die für sie vorgesehenen Arbeitsplätze im „Juridicum" in der neuen UB zur Verfügung stehen. Deshalb sind diese Arbeitsplätze nunmehr mit Hinweisschildern versehen worden, die kenntlich machen, dass die Nutzung dieser Arbeitsplätze vorrangig den Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät offen steht.


Die Rechtswissenschaftliche Fakultät wirkt gemeinsam mit dem Rektorat mit Nachdruck darauf hin, dass möglichst zeitnah weitere Verbesserungen für alle NutzerInnen der Universitätsbibliothek erreicht werden können. Eine wichtige solche Anstrengung betrifft Maßnahmen zur Erhöhung der allgemeinen Arbeitsplatzkapazitäten im Sinne einer Nachverdichtung.


Prof. Dr. Boris P. Paal., M.Jur. (Oxford) – Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät -

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