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Vortrag von Herrn RA Dr. Matthias Schleicher über „deutsche Unternehmen und Berufsperspektiven deutscher Juristen in Korea“, 07.07.2010

 

Am 07.Juli 2010 fand der zweite Vortrag des Arbeitskreises zum koreanischen Recht statt. Als Pendent zu der vorangegangen Veranstaltung des Arbeitskreises zum chinesischen Recht hielt RA Dr. Matthias Schleicher, Kim & Chang, einen Vortrag über „deutsche Unternehmen und Berufsperspektiven deutscher Juristen in Korea“. Dabei wurden insbesondere das Land Korea als Markt für deutsche Unternehmen, die Tätigkeitsfelder sowie die Qualifikationsvoraussetzungen für deutsche Juristen und typische Probleme thematisiert, die sich deutschen Unternehmen in Korea stellen.
 
Zunächst erörterte Herr Dr. Schleicher, dass Deutschland für Süd-Korea zu den größten Investoren und Handelspartner der EU gehört. Vor allem Schiffe, Maschinen, Fahrzeuge und Zubehör gehören zu den meist im- und exportierten Waren. Veranschaulicht wurde dieser Themenkomplex anhand von Statistiken und Graphiken der AHK und der KITA (Korea International Trade Association).
Als Tätigkeitsmöglichkeiten stellte Herr Schleicher den Beruf als Foreign Legal Consultant (FLC) in einer koreanischen Rechtsanwaltskanzlei, Syndikus, Verbandsjurist sowie Diplomat dar. Weiterhin sei der Weg in die Wissenschaft und Lehre offen. Bisweilen sind jedoch die meisten deutschen Juristen in koreanischen Großkanzleien als FLC´s tätig. Zu den Aufgaben eines FLC´s gehört insbesondere die Beratung der Kanzlei bei der Beratung ausländischer Mandanten wobei dies die Erstellung von Gutachten, Korrespondenz in der Muttersprache, Recherche zum deutschen Recht sowie das Client Management beinhaltet. Daneben sind deutsche Juristen auch in der deutsch-koreanischen Industrie- und Handelskammer als Verbandsjuristen in der Position des Geschäftsführers oder Justiziars tätig.
Dabei machte Herr Schleicher auch deutlich, dass neben der deutschen Anwaltszulassung unbedingt sehr gute englisch Kenntnisse, sowie Beziehungen und eine gewisse interkulturelle Kompetenz nötig seien und Kenntnisse des koreanischen Rechts erworben werden müssen. Desweiteren dürfen sich ausländische Anwälte nur als FLC bezeichnen, wenn sie vom koreanischen Justizminister zugelassen worden und bei der Vereinigung koreanischer Rechtsanwälte registriert sind. Zu beachten sei jedoch, dass durch das Freihandelsabkommen mit der EU eine stetige Liberalisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen eingeleitet wurde.

 

Im Anschluss an den Vortrag entstand eine lebhafte Fragerunde, wobei Herr Dr. Schleicher als FLC und Leiter des „German Desk“ bei Kim & Chang, der größten und renommiertesten Anwaltssozietät Südkoreas, Einblicke in seine Tätigkeiten gewährte und aus seiner langjährigen Erfahrung berichten konnte.