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Fünftes Treffen des Arbeitskreises zum deutschen und chinesischen Recht (25.09.2007)

Frau Dr. Jur. Jing Sun, Leiterin der Rechtsabteilung der AHK Shanghai, hielt einen Vortrag über das Thema "Vertragsgestaltungen im China-Geschäft".

Für das 5. Treffen des Arbeitskreises konnten wir Frau Dr. Jur. Jing Sun, Leiterin der Rechtsabteilung der AHK Shanghai, die eine Unterorganisation der deutschen IHK ist, gewinnen. Sie widmete sich dem Thema "Vertragsgestaltungen im China-Geschäft".

Frau Dr. Sun hat in Nanjing und Göttingen Jura studiert und in Freiburg im Jahre 2002 bei Herrn Professor Dr. Blaurock über das Thema "Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in China und Deutschland" promoviert.

Frau Dr. Sun erläuterte zunächst ihre Tätigkeit bei der AHK und ging dann unter dem Oberbegriff "Markteintritt" auf die typischen Stufen des Engagements deutscher Unternehmen in China ein. Angefangen werde dabei meist mit dem reinen Export, dies entwickele sich in einer zweiten Stufe zu dem Aufbau einer eigenen Vertriebsstruktur, bis zuletzt auch die Produktion im Ausland stattfinde. Hier ging Frau Dr. Sun besonders auf die Wahl der Gesellschaftsform für das China-Segment der deutschen Firma in den unterschiedlichen Entwicklungsstufen und die hiermit zusammenhängenden Probleme ein.

In einem zweiten Teil sprach Frau Dr. Sun dann über rechtssystematische und kulturelle Unterschiede zwischen China und Deutschland. Die Mentalität der chinesischen Unternehmer zeigte sie anschaulich mit Hilfe einiger Anekdoten aus ihren beruflichen Erfahrungen auf.

Im Anschluss daran erläuterte Frau Dr. Sun die Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung. Hier merkte sie zunächst an, dass es generell nicht viele Probleme gäbe, da China das deutsche BGB zu einem Großteil rezipiert habe. Allerdings müssten einige Regelungen wie spezielle Verbote oder Beschränkungen beim Import und Export oder die Registrierungsverpflichtung bestimmter Verträge wie zum Beispiel beim Miet- und Lizenzvertrag beachtet werden. Außerdem gelte es, wichtige Fragen wie die Sprach- und Rechtswahl für die Verträge und die Festlegung des Gerichtsstandes im Vorfeld zu klären.

Zuletzt berichtete Frau Dr. Sun von einigen typischen Problemen in der Praxis. Die wohl am häufigsten gestellte Frage sei diejenige hinsichtlich des Schutzes des geistigen Eigentums. Hierzu bemerkte Frau Dr. Sun, dass das Rechtssystem in China sehr gut entwickelt sei, aber die Verletzungen des geistigen Eigentums in der Praxis problematisch seien. Aber es gäbe eine positive Entwicklung zu verzeichnen: teilweise würden die Behörden sogar von Amts wegen Sachverhalte nachprüfen. Einer der gößten Fehler deutscher Unternehmen sei dabei auch, dass sie sehr oft die Marke oder das Patent nicht in China selbst registriert haben, sondern eine Registrierung nur mit regionalem Bezug auf Deutschland und Europa vorgenommen haben. Wenn jedoch eine Registrierung für den Bereich China vorliege, verspreche der Verwaltungs- oder Gerichtsweg gute Erfolge. In der Praxis, so Frau Dr. Sun, würden allerdings nicht die Fälle der Verletzung des geistigen Eigentums die Hauptrolle spielen, sondern die Fälle von Zahlungsverzug und mangelhafter Qualität.

Der Arbeitskreis dankt Frau Dr. Sun für ihren spannenden Vortrag.

Arbeitskreistreffen (25.09.07)  Frau Dr. Sun

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