Sie sind hier: Startseite Institute und Lehrende Institut für Medien- … VGH BW MootCourt
error while rendering plone.header

VGH BW MootCourt

Der für das Sommersemester 2020 angekündigte

 

9. VGH Baden-Württemberg MootCourt

 

kann vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise in diesem Jahr leider nicht stattfinden.

 

Der nächste VGH BW MootCourt wird damit im Sommersemester 2021 stattfinden. Gegenstand des MootCourts ist der Sachverhalt der Hausarbeit aus der Übung für Fortgeschrittene im Sommersemester. Die Universität Freiburg bietet in Vorbereitung auf das VGH-MootCourt Finale in Mannheim eine eigene Begleitveranstaltung an. In einem Vorentscheid wird durch eine mündliche Verhandlung vor einer mit erfahrenen Praktikern aus Justiz, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft besetzen Richterbank ein Siegerteam ermittelt.

 

Die Sieger*innen des Vorentscheids fahren nach einem Coaching durch die Freiburger Richterbank sowie durch ehemalige Teilnehmer*innen des MootCourts zum Finale nach Mannheim. Sie vertreten dort die Universität Freiburg im Wettstreit mit den Teams der anderen juristischen Fakultäten Baden-Württembergs.

 

Die Teilnahme an einem MootCourt ermöglicht den Studierenden, ihre theoretischen Kenntnisse bereits frühzeitig in einem Team anwaltsorientiert anzuwenden. Die Übernahme der Anwaltsrolle schult die rhetorischen und kreativen Fähigkeiten der Teilnehmer*innen.

 

Die Bewerbung zur Teilnahme am VGH BW MootCourt erfolgt durch Abgabe eines Bewerbungsformulars. Es können ggf. auch Bewerbungen von Interessierten berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des MootCourts die Übung für Fortgeschrittene bereits erfolgreich absolviert haben.