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Recht grenzüberschreitend: Deutsch-Französisches Recht

Mit einer feierlichen Begrüßung wurde der erste, aus sechs Freiburger und fünf Straßburger Studierenden bestehende Jahrgang des zum Wintersemester 2018/2019 neu eingerichteten Doppelmasters Deutsch-Französisches Recht am Montag, dem 3.9.2018, von der Dekanin der Straßburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Jeanne-Marie Tuffery-Andrieu, dem Vize-Präsidenten und dem Direktor von EUCOR, Joern Pütz und Janosch Nieden, den beiden Programmkoordinatoren, Catherine Haguenau-Moizard (Straßburg) und Matthias Jestaedt (Freiburg), sowie Vertretern der deutsch-französischen Anwaltschaft und des Notariats an der Straßburger „Faculté de Droit, de Sciences Politiques et de Gestion“ willkommen geheißen.

Mit einer feierlichen Begrüßung wurde der erste, aus sechs Freiburger und fünf Straßburger Studierenden bestehende Jahrgang des zum Wintersemester 2018/2019 neu eingerichteten Doppelmasters Deutsch-Französisches Recht am Montag, dem 3.9.2018, von der Dekanin der Straßburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Jeanne-Marie Tuffery-Andrieu, dem Vize-Präsidenten und dem Direktor von EUCOR, Joern Pütz und Janosch Nieden, den beiden Programmkoordinatoren, Catherine Haguenau-Moizard (Straßburg) und Matthias Jestaedt (Freiburg), sowie Vertretern der deutsch-französischen Anwaltschaft und des Notariats an der Straßburger „Faculté de Droit, de Sciences Politiques et de Gestion“ willkommen geheißen.


Das zweijährige Masterprogramm, das von den Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg (studienintegriert) zusätzlich zum Staatsexamen belegt werden kann, bietet die Chance, in einem juristischen Schwerpunkt vertiefte Kenntnisse des deutschen und französischen Rechts zu erwerben und in einem gemeinsamen deutsch-französischen Seminar und einer Masterarbeit rechtsvergleichend zu forschen. Mit erfolgreichem Abschluss des Programms werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Titel „Master of Laws – LL.M.“ (Freiburg) und „Master en droit“ (Straßburg) verliehen.