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Lehrveranstaltungen vorangegangener Semester

Sommersemester 2011


Kirchenrechtliches Seminar

am 13. Mai 2011

09.00 c.t. – 18.00 Uhr

Ort: Kollegiengebäude I, Hörsaal 1139

  

Das Verhältnis von Religion und Staat im Europäischen Recht

 

Themen der Referate

 

1. Teil: Europäische Union 

1. Gibt es ein Religionsrecht der Europäischen Union? Religionsrechtliche Kompetenzen der EU 

2. Der Schutz von Grundrechten durch die Europäische Union 

3. Diskriminierungsschutz durch die Europäische Union: Insb. die Richtlinie 2000/78/EG 

4. Das Europäische Recht und das kirchliche Arbeitsrecht:  Insb.: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006

  

2. Teil: Die Europäische Menschenrechtskonvention 

5. Europäischer Grundrechtsschutz  - Die EMRK 

6. Die Rechtsprechung der Straßburger Spruchinstanzen zu Art. 9 EMRK 

7. Haben die neuen, Religionsgemeinschaften betreffenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

 

 - Obst gegen Deutschland  und Schüth gegen Deutschland vom 23. Sept. 2010

 und

 - Siebenhaar gegen Deutschland vom 3. Februar 2011

 

Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung ?

 

 

Zeitplan: 

1. Teil:  09. 00 Uhr c.t. bis 13.00 Uhr           

    Mittagspause bis 14.30 Uhr 

2. Teil:  14. 45 Uhr bis 18.00 Uhr

 

 

Wintersemester 2010/2011


 Vorlesung: Religion und Staat
         

Termin:             Donnerstag, 09 – 11

Ort:                   KG I, HS 1228

Beginn:             21.10.2010

 

Zielgruppe:

Die Vorlesung wendet sich insbesondere an Studierende des SPB 1 (5. Fachsemester) sowie an alle an Grundsatzfragen des Rechts Interessierten. Auch Hörer anderer Fakultäten sind willkommen.

 

Inhalt:

Die Vorlesung wird sich mit vier Themenbereichen befassen:

·         Einleitende Hinweise zur politischen und rechtlichen Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Religion in Deutschland. Eine ausführlichere Darstellung der hier zu erörternden Fragen bringt die Vorlesung „Geschichte des Kirchen- und Staatskirchenrechts“ (s.u.).

·         Die Vorlesung wird sodann die Grundzüge des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, hier insbesondere die verfassungsrechtlichen Bestimmungen über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften, darlegen. Es werden auch die kirchenvertraglichen Regelungen berücksichtigt werden.

·         Grundzüge des kirchenrechtlichen Verfassungsrechts der beiden großen Kirchen.

·         Schließlich werden einzelne Themen des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften behandelt werden, insbes. auch solche, für die sowohl  staatliches Recht wie kirchliches Selbstverständnis und damit kirchliches Recht von Bedeutung sind: die Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaften und die daraus folgenden Verpflichtungen, die privatrechtliche und die öffentliche Rechtsstellung der Religionsgemeinschaften, die rechtliche Regelung des Religionsunterrichts, das Problem des staatlichen Rechtsschutzes in „Kirchensachen“, das Recht der Kirchenverträge bzw. Konkordate, die Stellung von Religion und der Religionsgemeinschaften im europäischen Recht. Die Themen im einzelnen werden zusammen mit den Teilnehmern festgelegt werden.

 

Literatur:

Als Grundlagenliteratur wird empfohlen:

Axel Freiherr von Campenhausen/ Heinrich de Wall, Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa. 4. überarbeitete und ergänzte Auflage 2006.

Vgl. ferner die Kommentierungen der Art. 4 GG und 140 GG in den Grundgesetz-Kommentaren sowie Stefan Mückl, Handbuch des Staatsrechts, Bd, VII, 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Aufl. 2009, §§ 159, 160, 161.

Auf weitere Literatur wird ausführlich in der Vorlesung hingewiesen werden.

 

 

 

Vorlesung: Geschichte des Kirchen- und des Staatskirchenrechts

 

Dozent: Prof. Dr. Josef Jurina

 

 

 

Termin:             Donnerstag, 18 – 19

Ort:                   KG III, HS 3043

Beginn:             21.10. 2010 

 

Zielgruppe:

Siehe Vorlesung Religion und Staat.

 

Inhalt:

Das Verständnis des geltenden Kirchen- und Staatskirchenrechts ist ohne Kenntnis seiner historischen Entwicklung nicht möglich: „Das Staatskirchenrecht hängt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet in historischen Angeln“ (Alexander Hollerbach). Dasselbe gilt für das Kirchenrecht. Die Vorlesung will daher einen Einblick in die Entwicklung der Beziehungen von Staat und Religion, von Staat und Kirchen geben. Es handelt sich um einen wichtigen Bereich der deutschen Verfassungsgeschichte – bis in die Gegenwart.

 

 

Literatur:

Zur ersten Orientierung Reinhold Zippelius, Staat und Kirche. Eine Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart. 2. neu bearbeitete Aufl. 2009. Weitere Literatur wird in der Vorlesung genannt.

 

 

 

Seminar: Das Verhältnis von Religion und Staat im Europäischen Recht

 

Das Seminar ist als Blockveranstaltung, wahrscheinlich in der 2. Hälfte des Januar 2011, geplant.

Einzelheiten werden während des Semesters bekannt gegeben.