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Seminar Selbststand und Eigenart des kirchlichen Rechts im Verhältnis zum staatlichen Recht (SoSe 12)

Termin:     
Blockseminar nach Ankündigung
Ort:
nach Ankündigung
Beginn: nach Ankündigung

 

Zielgruppe:

Studierende ab 5. Fachsemester der Schwerpunktbereiche 1 und 7 sowie sonstige Interessierte. Begrenzte Teilnehmerzahl. Anmeldung erforderlich. – Das Seminar findet als Blockseminar statt.


Inhalt:

Staatliches Recht und kirchliches Recht – genauer: das Recht der jeweiligen Religionsgemeinschaft – markieren unterschiedliche Rechtskreise, stehen jedoch in vielerlei Wechselbeziehungen. Das staatliche (weltliche) Recht weist dem kirchlichen Recht seinen Platz in der Rechtsordnung des säkularen Verfassungsstaates zu; im Zentrum stehen dabei – neben den staatskirchenrechtlichen Bestimmungen im Besonderen – das Grundrecht der Religionsfreiheit und die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates im Allgemeinen. Umgekehrt bezieht sich das kirchliche Recht unter verschiedenerlei Aspekten auf Regelungen des staatlichen Rechts und weist diesen ihren Platz und ihre Bedeutung für den Bereich des Geistlichen zu. Wie unterschiedlich die Rechtskreise sind und wie unterschiedlich auch ihre Bezugnahme aufeinander ausfällt, lässt sich beispielsweise an den unterschiedlichen Konzepten von Freiheit ablesen oder aber daran, wie sich der Kirchenaustritt nach staatlichem und nach kirchlichem Recht darstellt.


Literatur:

Zur Einführung: Jörg Winter, Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Köln 2008, S. 187 ff.
 

Materialien:

Die Materialien werden über CampusOnline zur Verfügung gestellt.