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Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte (SoSe 12)

Termin:   
  
Mo, 8:30 – 10:00 Uhr
Do, 8:15 – 9:00 Uhr
Ort:
KG II, Audimax
Beginn: Mo, 23. April 2012

 

Orientierungsklausur

Die Klausurergebnisse sind in die Notenlisten eingetragen und können über die Leistungsübersichten eingesehen werden.

 

Zielgruppe:

Die Vorlesung wendet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaften im Grundstudium, dient der Vermittlung von Pflichtstoff bereits mit Fallbezug und damit auch der Vorbereitung für die Übung im ÖR für Anfänger. Voraussichtlich am Do, 26.07.2012, wird eine Orientierungsklausur angeboten, mit der ein Leistungsnachweis nach § 1a Abs. 3 Zwischenprüfungsordnung erworben werden kann.


Inhalt:

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Fragen „Wie sind Grundrechte auszulegen und anzuwenden?“ und „Welches sind die Bausteine eines Grundrechts und wie wirken sie zusammen?“. Ausgehend vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit werden die Grundstrukturen des Abwehrrechts (Schutzbereich – Eingriff – Rechtfertigung) behandelt. Anschließend werden weitere Abwehrrechte, die sonstigen Dimensionen der Freiheitsrechte sowie die Gleichheitsrechte vorgestellt. Aus verfassungsprozessualer Sicht, d.h. aus dem Bereich der Grundrechtsgerichtsbarkeit wird die Verfassungsbeschwerde ausführlich präsentiert.
Vorlesungsbegleitend werden Arbeitsgemeinschaften angeboten.


Literatur:

Friedhelm Hufen, Staatsrecht II. Grundrechte, 3. Auflage 2011; Christian Hillgruber/Christoph Goos, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011. – Zu Beginn der Veranstaltung wird eine Gliederung mit weiterführenden Literaturhinweisen und Falllösungsschemata ausgegeben. Materialien zur Vorlesung werden auf Campus Online zum download bereitgestellt.
 

Materialien:

Die Materialien werden über CampusOnline zur Verfügung gestellt.