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Vorlesung: Recht und Religion

  Dozent:
Dr. Philipp Reimer
  Termine:
Di, 16:00 – 18:00 Uhr c.t.
  Ort: KG III, HS 3219
  Beginn: Di, 22.10.2013

 

Zielgruppe: Die Vorlesung richtet sich als Grundlagenveranstaltung an alle Studenten der Rechtswissenschaft, ist insbesondere auch für das 1. Fachsemester geeignet. Hörer anderer Fakultäten sind ebenfalls willkommen.

Inhalt: Das Verhältnis von Recht und Religion hat die politische und verfassungsrechtliche Entwicklung der europäischen Staaten durch die Jahrhunderte hinweg begleitet und geprägt. Das gilt vor dem Hintergrund der Reformation und der daraus resultierenden Bikonfessionalität in besonderer Weise auch für Deutschland. Die gegenwärtigen religionssoziologischen Veränderungen der Gesellschaft werfen die Frage auf, ob die tradierten Instrumente zur Zuordnung von Recht und Religion einer Fortentwicklung bedürfen.

Vor diesem Hintergrund soll die Vorlesung folgende Schwerpunkte thematisieren:

I.
II.
III.
IV.
Zusammenhänge zwischen Recht und Religion: Grundlagen
Das Verhältnis von Staat und Kirche(n): theoretisch, vergleichend, historisch, dogmatisch
Religionsfreiheit
Religiöses Recht – am Beispiel des katholischen und evangelischen Kirchenrechts


Literatur: Einführend und/oder begleitend etwa Heinrich de Wall/Stefan Muckel, Kirchenrecht, 2. Aufl., München (C. H. Beck) 2010; Bernd Jeand’Heur/Stefan Korioth, Grundzüge des Staatskirchenrechts, 2000. Weitere Hinweise werden in der Veranstaltung gegeben.