EUCOR-Seminar: Rechtsschutz und Verfahrensgarantien im Rahmen der Europäischen Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention
Dozenten: |
Prof. Dr. Stephan Breitenmoser, Basel Prof. Dr. Catherine Haguenau-Moizard, Straßburg Prof. Dr. Constance Grewe, Straßburg/Paris Prof. Dr. Thomas Würtenberger, Freiburg i. Br. Prof. Dr. Matthias Jestaedt |
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Termine: |
25./26. Januar 2019 in Basel und |
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Ort: | tba | |
Vorbereitung: | Mo., 09. Juli 2018, 18 Uhr, Hebelstr. 25 (Hinterhaus) | |
Link zu HisInOne |
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich in erster Linie an Studierende der Schwerpunktbereiche 7 und 10 die eine für die universitäre Schwerpunktausbildung erforderliche Studienarbeit anfertigen können.
Die Teilnehmerzahl ist auf 18 begrenzt; für Freiburger Studentinnen und Studenten sowie Doktorandinnen und Doktoranden stehen 6 Plätze zur Verfügung. Die Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden jeweils von den veranstaltenden Universitäten getragen; zu den Fahrtkosten nach Straßburg und Basel kann ein (regelmäßig kostendeckender) Zuschuss beim International Office beantragt werden. Jede/r Teilnehmer/in spricht grundsätzlich in seiner/ihrer Muttersprache; es wird erwartet, dass alle Freiburger Teilnehmer/innen passiv des Französischen mächtig sind.
Inhalt: Im Rahmen der EUCOR-Zusammenarbeit wird im Wintersemester 2018/19 ein gemeinsames EUCOR-Seminar zum Thema: „Rechtsschutz und Verfahrensgarantien im Rahmen der Europäischen Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention“ veranstaltet.
Themenvorschläge für Seminararbeiten
- Die Gewährleistungsstrukturen von Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 47 GRCh und Art. 19 Abs. 4 GG im Vergleich
- Das Recht auf ein faires Verfahren und auf Waffengleichheit
- Das Recht auf Zugang zu einem Gericht
- Die Unschuldsvermutung
- Nulla poena sine lege
- Der Fall „Gäfgen“
- Verfahrensgarantien in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Verfahrensgarantien in Ausweisungsverfahren