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Ankündigung: Erste Klausur in der Übung im Strafrecht für AnfängerInnen II

Am Montag, den 13.11.2017 findet in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr die erste Klausur in der Übung im Strafrecht für AnfängerInnen II im Hörsaal 3219 statt. Die Schreibzeit beträgt 120 Minuten.


Die Einlasskontrolle beginnt um 13:30 Uhr. Um einen reibungslosen Ablauf der Klausur zu ermöglichen, wird um pünktliches Erscheinen gebeten. Es ist ein Lichtbildausweis (oder Uni-Card) sowie Stifte und Papier mit ca. 7cm Korrekturrand mitzubringen. Jacken und Rücksäcke dürfen nicht am Platz deponiert werden.


Zugelassene Hilfsmittel sind die Gesetzestexte nach der Verordnung des LJPA. Auch der Inhalt der Hilfsmittel (Markierungen etc.) bestimmt sich nach diesen Vorgaben.


Bitte beachten Sie, dass seit dem Sommersemester 2017 Klausuren nur noch anonymisiert geschrieben werden: Daher ist ausschließlich die Matrikelnummer in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Sachverhalt anzugeben und dieser der Klausur voranzuheften. Ein gesondertes Deckblatt ist nicht anzufertigen. Die Klausur wird nur mit der Matrikelnummer unterschrieben.


Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Remonstration nur bei Teilnahme an der Klausurbesprechung möglich ist. Die Teilnahme ist durch Unterschrift des Dozenten zu bestätigen.

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