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Klausurankündigung Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

Am Montag, den 3.6.2019, wird in der Zeit von 14:45 bis 17:45 Uhr im Audimax die 1. Klausur in der Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene geschrieben. Die Schreibzeit beträgt 180 Minuten.

Die Einlasskontrolle beginnt um 14:00 Uhr. Bitte halten Sie Ihre Unicard oder Ihren Personalausweis bereit. Es wird um pünktliches Erscheinen gebeten, um einen reibungslosen Ablauf der Klausur zu gewährleisten.

Während der Klausur sind elektronische Mobilfunkgeräte, Smartwatches etc. auszuschalten und mit bzw. in den Taschen an den Rand zu legen. Es ist jeweils ein Platz zu den Nachbarn freizuhalten.

Mitzubringen sind die zugelassenen Gesetzestexte, Schreibzeug und Papier (nicht notwendigerweise ein Klausurblock, allerdings sind ca. 7 cm Korrekturrand freizulassen).

Zugelassene Gesetzestexte:

  • Strafgesetzbuch, dtv-Beck-Texte
  • Strafrecht, Nomos Gesetze
  • Schönfelder, Deutsche Gesetze

 

Der zulässige Inhalt der Hilfsmittel (Markierungen, Unterstreichungen, Paragraphenhinweise etc.) bestimmt sich nach der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Hilfsmittel in den juristischen Staatsprüfungen und der Rechtspflegerprüfung in der Fassung vom 25. April 2012. Bitte beachten Sie auch das hierzu vom Justizprüfungsamt bereitgestellte Hinweisblatt zur Zulässigkeit von Kommentierungen. Beides ist unter

https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Pruefungsamt/Staatspruefung+in+der+Ersten+juristischen+Pruefung 

abrufbar.

Die Klausur ist anonymisiert abzugeben. Daher ist ausschließlich die Matrikelnummer in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Sachverhalt anzugeben. Die Klausur wird auch nur mit der Matrikelnummer unterschrieben.

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